Globalkalkulation

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Globalkalkulation in Kommunalverwaltungen – Flächenermittlung und Bewertung


Gemeinden können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung oder Verbesserung ihrer Einrichtungen der Abwasserentsorgung sowie der Wasserversorgung Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben.

Die Beitragssätze für die Herstellungsbeiträge leitungsgebundener Einrichtungen werden dabei mit Hilfe der sogenannten Globalkalkulation (auch Globalberechnung genannt) ermittelt. Die Globalkalkulation stellt ein einheitliches Kalkulationsverfahren dar, welches dem Grundsatz der Solidargemeinschaft entspricht.

Die Globalkalkulation erfordert eine Aufwandsermittlung und Verteilung der insgesamt entstandenen Investitionskosten, die sich auf das vollständige Versorgungs- und Entsorgungsgebiet der öffentlichen Einrichtung erstreckt. Damit wird eine gleichmäßige Belastung aller Bezugsflächen des Ver- und Entsorgungsgebietes erreicht.

Konkret bedeutet das: Im Rahmen der Erstellung einer Globalkalkulation werden alle entstehenden Kosten der bestehenden Entwässerungsanlagen zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt.
Ihre Aufgabe
  • Die Durchführung einer Globalkalkulation als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Beiträge
  • Die Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit des Verfahrens für die Bürgerinnen und Bürger und deren aktive Information
  • Die Gewährleistung der Möglichkeit zur selbstständigen Fortführung des Verfahrens nach Projektabschluss (Unabhängigkeit von Dienstleistungsunternehmen)
Unsere Lösung
Das Ergebnis
Wir als CAIGOS bieten - gemeinsam mit unseren Partnerunternehmen und Rechtsberatern - die Erfassung der grundstücksbezogenen Grundlagendaten, die Durchführung der kalkulatorischen Aufgabenstellungen als auch die rechtliche Begleitung im gesamten Verfahrensablauf an.

Die Projektarbeiten umfassen u.a. die Erhebung der relevanten Daten zu allen an die öffentliche Kanalisation und/oder das öffentliche Wasserleitungsnetz angeschlossenen bzw. anschlussfähigen Grundstücken. Die Erhebungen umfassen die anteiligen Flächengrößen der betroffenen Grundstücke, die Anzahl der Vollgeschosse der Hauptgebäude auf allen Grundstücken sowie - je nach Aufbau der Entwässerungssatzung - die daraus resultierende Geschossfläche.

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Michael Geipel

Niederlassungsleiter Ingelheim

MENSCHEN. PERSPEKTIVEN. LÖSUNGEN

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